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Rechner für kommunale Wertzuwachssteuer (Spanien)

Dieser Rechner schätzt die kommunale Wertzuwachssteuer (die Steuer auf die Wertsteigerung städtischer Grundstücke, IIVTNU), die beim Verkauf, Erben oder Verschenken einer städtischen Immobilie in Spanien anfällt. Seit der Reform durch das RDL 26/2021 können Sie die für Sie günstigere Methode wählen: die objektive (auf den Katasterwert des Grundstücks) oder die reale (auf den tatsächlichen Gewinn). Geben Sie die Daten Ihrer Transaktion ein und der Rechner wendet beide Methoden an und zeigt, welche günstiger ist, mit den 2026 geltenden staatlichen Höchstkoeffizienten.

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So funktioniert es

Beide Bemessungsgrundlagen werden berechnet und Sie zahlen auf die niedrigere. Objektive Methode: Katasterwert des Grundstücks × der Koeffizient für die Jahre im Besitz (staatliche Tabelle aus RDL 8/2023, gültig 2026). Reale Methode: der Gewinn (Verkaufspreis − Kaufpreis) multipliziert mit dem Anteil, den das Grundstück am gesamten Katasterwert hat. Die gewählte (niedrigere) Grundlage wird mit dem Steuersatz Ihrer Gemeinde multipliziert, begrenzt auf einen staatlichen Höchstwert von 30 %. Verkaufen Sie zum gleichen oder einem niedrigeren Preis als dem Kaufpreis, gab es keine Wertsteigerung und die Übertragung ist befreit: Sie zahlen nichts.

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Preguntas frecuentes

Was ist die kommunale Wertzuwachssteuer?
Sie ist der geläufige Name für die Steuer auf die Wertsteigerung städtischer Grundstücke (IIVTNU). Besteuert wird der Wertzuwachs des städtischen Bodens vom Kauf bis zur Übertragung (Verkauf, Erbschaft oder Schenkung). Erhoben wird sie von der Gemeinde, in der die Immobilie liegt.
Was sind die beiden Berechnungsmethoden?
Die objektive Methode multipliziert den Katasterwert des Grundstücks mit einem Koeffizienten je nach Besitzjahren. Die reale Methode wendet den Satz auf den tatsächlichen Gewinn (Verkauf minus Kauf) an, auf den Anteil des Grundstücks. Seit RDL 26/2021 können Sie die niedrigere wählen; dieser Rechner vergleicht beide für Sie.
Was passiert, wenn ich mit Verlust verkaufe?
Verkaufen Sie zum gleichen oder einem niedrigeren Preis als dem Kaufpreis, gab es keine Wertsteigerung, die Übertragung ist also befreit und es fällt keine Steuer an. Sie müssen es dennoch der Gemeinde melden und die Kauf- und Verkaufsurkunden als Nachweis des Verlusts aufbewahren.
Welche Koeffizienten gelten 2026?
Die geltenden staatlichen Höchstkoeffizienten sind die des RDL 8/2023 (seit 2024 anwendbar). Die für 2025 (RDL 9/2024) und 2026 (RDL 16/2025) geplanten Aktualisierungen wurden vom Parlament nicht bestätigt, sodass diese Werte weiter gelten. Jede Gemeinde kann gleiche oder niedrigere Koeffizienten anwenden.
Wer zahlt die kommunale Wertzuwachssteuer?
Bei einem Verkauf zahlt sie der Verkäufer. Bei einer Erbschaft oder Schenkung zahlt sie, wer die Immobilie erhält. Den Steuersatz legt jede Gemeinde mit einem staatlichen Höchstwert von 30 % fest, und es gibt eine Frist für die Selbstveranlagung (30 Werktage bei Verkäufen und Schenkungen, 6 verlängerbare Monate bei Erbschaften).

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