EULERCALC

MwSt.-Rechner Spanien (IVA, 21 %)

Dieser Rechner ermittelt die spanische Mehrwertsteuer (IVA, Impuesto sobre el Valor Añadido) in beide Richtungen. Spanien wendet einen Normalsatz von 21 %, einen ermäßigten Satz von 10 % (Gastgewerbe, Transport und einige Lebensmittel) und einen stark ermäßigten Satz von 4 % (Grundnahrungsmittel, Bücher, Presse und Medikamente) an. Geben Sie einen Betrag ein und wählen Sie den Satz, um die IVA zu einem Nettopreis hinzuzurechnen oder aus einem Bruttopreis herauszurechnen. Das Tool zeigt sofort den Steueranteil, den Preis mit MwSt. und den Preis ohne MwSt. an.

Das Ergebnis wird mit dem Symbol der lokalen Währung angezeigt. In Spanien beträgt der Normalsatz 21 %; für Waren oder Dienstleistungen mit ermäßigtem (10 %) oder stark ermäßigtem (4 %) Satz passen Sie den Satz an.

Publicidad

So funktioniert es

Der Rechner bildet die Mechanik einer echten spanischen Rechnung ab. Beim Hinzufügen der IVA geht er von der Bemessungsgrundlage (base imponible) aus: Bietet ein Klempner 250 € netto an, beträgt der 21-%-Anteil 52,50 € und die Rechnungssumme 302,50 €. Beim Herausrechnen macht er die Gegenrechnung, den Ausweis: Eine Restaurantrechnung über 44 € mit enthaltenen 10 % für das Gastgewerbe verbirgt eine Grundlage von 40 € und 4 € IVA, denn die Grundlage erhält man, indem man den Gesamtbetrag durch 1,10 teilt. Die Steuer wird immer auf die Grundlage berechnet, nie auf den Gesamtbetrag — deshalb wird beim Herausrechnen geteilt und nicht der Prozentsatz abgezogen.

Die spanischen MwSt.-Sätze im Jahr 2026

Das spanische MwSt.-Gesetz definiert drei geltende Sätze. Die meisten Waren und Dienstleistungen werden mit dem Normalsatz von 21 % besteuert, ein großer Teil des Alltagskonsums fällt jedoch unter 10 % oder 4 %. Nach den vorübergehenden Senkungen auf Grundnahrungsmittel zwischen 2022 und 2024 gelten 2026 wieder die ordentlichen Werte:

SatzProzentsatzGilt für
Normalsatz21 %Kleidung, Elektronik, Haushaltsgeräte, Alkohol, Tabak, Kraftstoff, freiberufliche Dienstleistungen und alles ohne niedrigeren Satz
Ermäßigt10 %Gastgewerbe und Restaurants, Personenbeförderung, Neubauwohnungen, Eintrittskarten und die meisten Lebensmittel
Stark ermäßigt4 %Brot, Milch, Eier, Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte und Getreide; Bücher, Zeitungen und Zeitschriften; Medikamente; Prothesen und angepasste Fahrzeuge

Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla: wo keine IVA gilt

Die IVA gilt auf dem Festland und den Balearen. Die Kanarischen Inseln nutzen eine eigene Steuer, die IGIC, mit einem allgemeinen Satz von 7 %, während Ceuta und Melilla die IPSI anwenden. Wer online vom Festland an Kunden auf den Kanaren verkauft, behandelt das Geschäft als Export: Die Rechnung geht ohne IVA hinaus, der Käufer zahlt bei der Einfuhr die IGIC. Ein weiteres Sonderregime ist der recargo de equivalencia (5,2 %, 1,4 % oder 0,5 % je nach Satz) — ein Zuschlag, den Einzelhändler ihren Lieferanten zahlen und dafür keine MwSt.-Erklärungen abgeben müssen.

Publicidad

Preguntas frecuentes

Was ist der Unterschied zwischen dem 10-%- und dem 4-%-Satz?
Der ermäßigte Satz von 10 % gilt für Waren und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse: Restaurants, Hotels, Personenbeförderung, Neubauwohnungen und die meisten Lebensmittel. Der stark ermäßigte Satz von 4 % ist dem Nötigsten vorbehalten: Grundnahrungsmittel (Brot, Milch, Eier, Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Getreide), Bücher und Presse, Humanarzneimittel, Prothesen und Fahrzeuge für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Zahlt man auf den Kanarischen Inseln IVA?
Nein. Die Kanaren liegen außerhalb des spanischen MwSt.-Gebiets und nutzen eine eigene indirekte Steuer, die IGIC, mit einem allgemeinen Satz von 7 %. Auch Ceuta und Melilla sind ausgenommen und wenden die IPSI an. Sendungen vom Festland in diese Gebiete werden ohne IVA fakturiert.
Was ist der recargo de equivalencia?
Ein Sonderregime für Einzelhändler, die direkt an Endkunden verkaufen. Statt MwSt.-Erklärungen abzugeben, zahlen sie ihren Lieferanten einen zusätzlichen Aufschlag auf die Steuer: 5,2 % bei Waren zu 21 %, 1,4 % bei Waren zu 10 % und 0,5 % bei Waren zu 4 %. Der Lieferant führt ihn ans Finanzamt ab.
Ich bin in Spanien selbstständig — wie erkläre ich die IVA, die ich berechne?
Autónomos reichen vierteljährlich das Formular (modelo) 303 ein und zahlen die Differenz zwischen der auf Verkäufe berechneten IVA und der abziehbaren Vorsteuer aus Einkäufen; das Jahr wird im Informationsformular 390 zusammengefasst. Dieser Rechner hilft, jede Rechnung vor dem Ausfüllen in Grundlage und Steueranteil zu zerlegen.
Enthalten die Preise in Spanien bereits die MwSt.?
Verbraucherpreise müssen mit enthaltener IVA ausgezeichnet sein (PVP). Zwischen Unternehmen werden Angebote und Rechnungen dagegen üblicherweise als Nettobasis plus IVA ausgewiesen — deshalb müssen Selbstständige und Firmen die Steuer ständig hinzufügen oder herausrechnen, genau die beiden Modi dieses Rechners.

Ähnliche Rechner