Brutto-Netto-Rechner (Deutschland)
Dieser Rechner schätzt Ihr Nettogehalt in Deutschland aus Ihrem Bruttojahresgehalt. Er wendet die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und die Einkommensteuerformel 2026 (§32a) an und zeigt, wie viel Sie pro Jahr und pro Monat tatsächlich erhalten. Es ist der schnellste Weg, um vor einer Vertragsunterschrift oder einem Umzug nach Deutschland zu wissen, wie viel Geld als Alleinstehender der Steuerklasse I wirklich auf Ihrem Konto ankommt.
Schätzung ohne Kinder. Bei „alleinstehend" gilt der Grundtarif (Steuerklasse I); bei „verheiratet, ein Einkommen" gilt das Ehegattensplitting, das unterstellt, dass der Ehepartner kein eigenes Einkommen hat. Ohne Solidaritätszuschlag (Soli) und Kirchensteuer; der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag (Kranken/Pflege) variiert je nach Kasse. Für den genauen Wert wenden Sie sich an einen Steuerberater.
Nettojahresgehalt
Netto pro Monat:
Sozialversicherung
Einkommensteuer
Effektiver Satz
Bruttojahresgehalt (€)
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So funktioniert es
Die Gehaltsabrechnung macht aus dem Brutto in zwei Schritten das Netto. Zuerst werden Ihre Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen: Rentenversicherung (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %) auf das Brutto bis 101.400 € sowie Krankenversicherung (8,75 % — inklusive der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags) und Pflegeversicherung (1,8 %) auf das Brutto bis 69.750 €. Oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenzen steigt der Beitrag nicht weiter. Vom Rest wird die Werbungskostenpauschale von 1.230 € abgezogen, und auf dieses zu versteuernde Einkommen wird die progressive Formel des §32a angewendet: Die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei (Grundfreibetrag), danach steigt der Satz kontinuierlich bis 42 % und bei sehr hohen Einkommen bis 45 %. Sozialversicherung plus Einkommensteuer ergeben den Gesamtabzug; das Netto ist der Rest, für das Monatsgehalt durch 12 geteilt. Wählen Sie „verheiratet, ein Einkommen", greift das Ehegattensplitting: Die Steuer wird als das Doppelte der Steuer auf das halbe zu versteuernde Einkommen berechnet (2 × §32a(Basis / 2)), was die Last senkt, wenn nur ein Ehepartner Einkommen hat (der andere wird als ohne eigenes Einkommen unterstellt). Das Splitting ändert die Sozialbeiträge nicht und lässt Soli und Kirchensteuer weiterhin außer Acht.
So wird das Nettogehalt in Deutschland 2026 berechnet
Dieses Tool geht vom Bruttojahresgehalt aus und unterstellt den häufigsten Fall für Neuankömmlinge in Deutschland: alleinstehend, Steuerklasse I, ohne Kinder. Es lässt den Solidaritätszuschlag (Soli, der heute nur hohe Einkommen trifft), die Kirchensteuer und den Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose außer Acht. Diese Posten zieht es tatsächlich ab, mit den exakten Sätzen der Formel:
| Posten | Satz | Hinweis |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,3 % | Arbeitnehmeranteil auf das Brutto bis 101.400 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | Auf das Brutto bis 101.400 € |
| Krankenversicherung | 8,75 % | Auf das Brutto bis 69.750 €; inklusive der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags |
| Pflegeversicherung | 1,8 % | Auf das Brutto bis 69.750 €; ohne den Zuschlag für Kinderlose |
| Werbungskostenpauschale | −1.230 € | Fester Abzug vor der Steuerberechnung |
| Einkommensteuer (§32a) | 0 – 45 % | Grundfreibetrag von 12.348 € steuerfrei; progressiv bis 42 % und 45 % |
Ein Beispiel Schritt für Schritt
Bei einem Bruttojahresgehalt von 45.000 € summiert sich die Sozialversicherung auf 4.770,00 € für Rente und Arbeitslosigkeit (kombiniert 10,6 %) plus 4.747,50 € für Kranken- und Pflegeversicherung (10,55 %), zusammen 9.517,50 €. Zieht man zusätzlich die Werbungskostenpauschale von 1.230 € ab, beträgt das zu versteuernde Einkommen 34.252,50 €. Darauf ergibt die Formel des §32a eine Einkommensteuer von 5.447,39 €. Das Nettojahresgehalt ist 45.000 − 9.517,50 − 5.447,39 = 30.035,11 €, also 2.502,93 € pro Monat. Der effektive Gesamtsatz (Sozialversicherung plus Steuer) liegt bei rund 33,3 % des Bruttos.
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Preguntas frecuentes
- Was sind die Steuerklassen und welche unterstellt dieser Rechner?
- Deutschland teilt Arbeitnehmer je nach Familienstand und Kindern in sechs Klassen (Steuerklassen) ein: I ist alleinstehend ohne Kinder, II Alleinerziehende, III/IV/V gelten für Verheiratete und VI für den Zweitjob. Dieser Rechner verwendet Klasse I. Die Klasse ändert nur die monatliche Steuervorauszahlung (Lohnsteuer), die der Arbeitgeber einbehält; die endgültige Jahressteuer, die mit der Steuererklärung ausgeglichen wird, ist bei gleichem Einkommen und gleicher Situation dieselbe.
- Was umfasst die Sozialversicherung und wie teilt sie sich mit dem Arbeitgeber?
- Es sind vier Zweige: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Jeder wird etwa zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der Arbeitnehmer zahlt rund 20-21 % des Bruttos (9,3 % + 1,3 % + ~8,75 % + 1,8 %), und der Arbeitgeber legt einen ähnlichen Anteil oben drauf. Dieser Rechner zieht nur den Arbeitnehmeranteil ab; die Gesamtkosten für das Unternehmen (Arbeitgeberbrutto) sind höher.
- Was ist die Kirchensteuer und ist sie enthalten?
- Es ist die Kirchensteuer: 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in den übrigen Ländern. Sie zahlen nur Personen, die als Mitglied einer steuererhebenden Kirche (katholisch, evangelisch usw.) registriert sind. Dieser Rechner enthält sie nicht. Wenn Sie formell aus der Kirche austreten (Kirchenaustritt), zahlen Sie sie nicht mehr.
- Warum kann die Januar-Abrechnung ein anderes Netto zeigen?
- Jedes Jahr werden die Beitragsbemessungsgrenzen, der Grundfreibetrag und der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen neu festgelegt, und diese Werte gelten ab Januar. Zudem hört auf, wer die jährliche Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, in den letzten Monaten des Jahres auf zu zahlen, sodass sein Netto zum Jahresende steigt und im Januar wieder sinkt. Dieser Rechner arbeitet mit den Jahreswerten 2026 und liefert einen Jahresdurchschnitt.
- Minijob und Midijob: Wann gelten diese Regeln nicht?
- Ein Minijob (bis rund 603 € im Monat 2026, an den Mindestlohn gekoppelt) ist praktisch frei von Steuer und Arbeitnehmerbeiträgen: Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale. Ein Midijob (zwischen der Minijob-Grenze und 2.000 € im Monat) hat reduzierte Arbeitnehmerbeiträge, die schrittweise ansteigen. Dieser Rechner wendet die vollen Sätze und die §32a-Tabelle an, bildet also weder Minijob noch Midijob ab: Für Gehälter in diesen Bereichen ist das reale Netto höher.